Rechtsprechung
   BVerwG, 25.06.1968 - V B 174.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,837
BVerwG, 25.06.1968 - V B 174.67 (https://dejure.org/1968,837)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1968 - V B 174.67 (https://dejure.org/1968,837)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1968 - V B 174.67 (https://dejure.org/1968,837)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,837) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbeschädigten nach § 14 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) - Nachschiebung von Gründen zur Rechtfertigung einer Kündigungszustimmung durch die Verwaltungsbehörde - Zeitpunkt des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung als regelmäßig ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Nach Erlaß des Widerspruchsbescheids entstandene Kündigungsgründe können nicht 'nachgeschoben' werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56

    Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen Zustimmung der

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1968 - V B 174.67
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 28. November 1958 (BVerwGE 8, 46 [54]) dargelegt hat, ist es in Fällen dieser Art der Verwaltungsbehörde nur ausnahmsweise gestattet, Gründe zur Rechtfertigung einer Kündigungszustimmung nachzuschieben, nämlich nur dann, wenn hierdurch der Verwaltungsakt der Kündigungszustimmung in seinem Wesensgehalt und in seinem Ausspruch nicht geändert und die Rechtsverteidigung des Schwerbeschädigten nicht beeinträchtigt wird.
  • BVerwG, 15.04.1959 - V C 162.56

    Zur Auslegung des Schwerbeschädigtengesetzes § 13 Abs 1 und 2

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1968 - V B 174.67
    Dieser Grundsatz ist in BVerwGE 8, 234 (238) [BVerwG 15.04.1959 - V C 162/56] noch weiter eingeschränkt worden für die Fälle, in denen der Bescheid - wie auch hier - von einem Ausschuß erlassen ist, der nicht nur aus Bediensteten der betreffenden Behörde besteht, weil meist nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, daß der Ausschuß sich bei rechtzeitigem Hinweis die nachgeschobenen Gründe zu eigen gemacht hätte.
  • BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Nichtzulassung der Revision - Zustimmung

    Im Übrigen folgt unmittelbar aus dem Gesetz und wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorausgesetzt, dass nach allgemeinen Grundsätzen maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Ermessensentscheidung selbst jedenfalls nicht die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung, sondern allenfalls der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ist, (s. Beschluss vom 7. März 1991 BVerwG 5 B 114.89 Buchholz 436.61 § 12 SchwbG Nr. 3; zum maßgeblichen Zeitpunkt bei der Entscheidung über die Verpflichtungsklage des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten s. Beschlüsse vom 22. Januar 1993 BVerwG 5 B 80.92 Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 7 und vom 25. Juni 1968 BVerwG 5 B 174.67 Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2009 - 12 A 2431/08

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides des Integrationsamtes über eine Erteilung der

    vgl. zum Ausschluss des Nachschiebens von Ermessenserwägungen, wenn der Bescheid von einem Ausschuss erlassen worden ist, der - wie auch hier (vgl. §§ 118 f. SGB IX) - nicht nur aus Bediensteten der betreffenden Behörde besteht, etwa: BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1968 - V B 174.67 -, Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 6; Urteil vom 15. April 1959 - V C 162.56 -, Buchholz 436.6 § 14 SchwBG Nr. 3; OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Mai 2008.
  • BVerwG, 22.01.1993 - 5 B 80.92

    Verpflichtungsklage auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten,

    Die von der Beschwerde als klärungsbedürftig bezeichnete Frage, ob es bei einer Verpflichtungsklage auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung oder zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz ankomme, hat der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 25. Juni 1968 - BVerwG 5 B 174.67 - (Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 6) als in dem Sinne geklärt bezeichnet, daß es regelmäßig auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung ankomme.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 12 A 2269/07

    Keine Beschränkung der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben auf

    BVerwG, Beschluss vom 25.6.1968 - V B 174.67 -, Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 6; Urteil vom 15.4.1959 - V C 162.56 -, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 25.9.2007 - 12 A 1243/07 -.
  • BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73

    Die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten

    Die in einem Dreieck von Rechtsbeziehungen zu treffende (Ermessens-)Entscheidung der Hauptfürsorgestelle über den Antrag des Arbeitgebers, der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten zuzustimmen (§ 14 und § 16 Abs. 1 des in diesem Streitfall noch anzuwendenden Schwerbeschädigtengesetzes in der Passung vom 14. August 1961 [BGBl. I S. 1234] - SchwbG -, vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1968 - BVerwG V B 174.67 - [Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 6]), erfordert eine Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten, seines Direktionsrechts, und des Interesses des schwerbeschädigten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes Die Grenzen dessen, was hierbei zur Verwirklichung der dem Schwerbeschädigten gebührenden weitgehenden Fürsorge dem Arbeitgeber zugemutet werden muß, sind in der Rechtsprechung seit langem geklärt (vgl. BVerwGE 29, 140 [BVerwG 28.02.1968 - BVerwG V C 33.66] mit weiteren Nachweisen): Der Arbeitgeber braucht sich nicht mit "Hilfsarbeit" zufrieden zu geben; er braucht, von besonderen Ausnahmen abgesehen, den schwerbeschädigten Arbeitnehmer nicht "durchzuschleppen"; er braucht für den Schwerbeschädigten keinen neuen Arbeitsplatz zu schaffen; er braucht nicht einen anderen Arbeitnehmer zu entlassen, um für den Schwerbeschädigten Platz zu schaffen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2007 - 12 A 1243/07

    Außerordentlichen Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen - nachschieben von

    - V B 174.67 -, Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 6; Beschluss vom 22. Januar 1993 - 5 B 80.92 -, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 7; OVG NRW, Urteil vom 18. Dezember 1996 - 24 A 4179/94 - Urteil vom 27. Februar 1998 - 24 A 6870/95 -, Juris; Beschluss vom 13. März 1998 - 24 A 2648/97 -, Juris; Urteil vom 23. Mai 2000 - 22 A 3145/98 -, NWVBl 2000, 390 f.

    - V B 174.67 -, a.a.O.; Urteil vom 15. April 1959.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2009 - 12 A 3108/08

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen - verhaltensbedingte

    vgl. zum Ausschluss des Nachschiebens von Ermessenserwägungen, wenn der Bescheid von einem Ausschuss erlassen worden ist, der - wie auch hier (vgl. §§ 118 f. SGB IX) - nicht nur aus Bediensteten der betreffenden Behörde besteht, etwa: BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1968 - V B 174.67 -, Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 6; Urteil vom 15. April 1959 - V C 162.56 -, Buchholz 436.6 § 14 SchwBG Nr. 3; OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Mai 2008.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2008 - 12 A 3176/07

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids des Integrationsamts über die Erteilung der

    vgl. zum Ausschluss des Nachschiebens von Ermessenserwägungen, wenn der Bescheid von einem Ausschuss erlassen worden ist, der - wie auch hier (vgl. §§ 118 f. SGB IX) - nicht nur aus Bediensteten der betreffenden Behörde besteht, etwa: BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1968 - V B 174.67 -, Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 6; Urteil vom 15. April 1959 - V C 162.56 -, Buchholz 436.6 § 14 SchwBG Nr. 3; OVG NRW, Beschluss vom 25. September 2007 - 12 A 1243/07 - Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 12 A 2269/07 -, Juris, zum Nachschieben von Ermessenserwägungen bei der Entscheidung über Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht